Neue Besucherregelungen ab Montag, den 14.03.22
Ab 14.03.2022 ist der Besucherstopp aufgehoben!
Wir freuen uns sehr, dass wir ab Montag den 14.03. wieder Besucher:innen eingeschränkt willkommen heißen können!
Für die Besuche gelten folgende Regelungen:
- Im Zeitraum von 14:00 – 16:00 Uhr darf ein Besucher pro Patient für eine Stunde zu Besuch kommen.
- Der Besucher muss während der gesamten Besuchszeit eine FFP2-Maske tragen.
- Der Besucher ist verpflichtet einen negativen Test aus einem Testzentrum vorlegen, dies gilt auch für geboosterte Besucher.
- Das Besucherkontaktformular muss ausgefüllt abgegeben werden (bitte hier herunterladen).
Es gelten folgende Ausnahmeregelungen:
- Besucher von Kindern unter 16 Jahren, rechtliche Betreuer:innen oder Vorsorgeberechtige sowie Seelsorger:innen erhalten jederzeit Einlass. Hier gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet)
- Weitere Ausnahmeregelungen, betrifft auch Begleitpersonen, sind nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Facharzt zulässig.
Unsere Grünen Damen nehmen Sie wie gewohnt in Empfang und sorgen vor Ort für einen reibungslosen Besuchsverkehr!
Ihr St. Joseph-Krankenhaus